Arbeitsmedizin

Als Facharzt für Arbeitsmedizin berate ich Ihr Unternehmen kompetent und allumfassend in Fragen der Prävention, arbeitsmedizinischen Beratung und Gesundheitsförderung!

Dies beinhaltet:

Beratung

Über den Arbeitsplatz hinaus steht die ganzheitliche Betrachtung im Vordergrund.

Arbeitsmedizinische Beratungen

  • Suchtthemen im Betrieb
  • Führungskräfteberatung
  • Work-Life-Balance Themen
  • Gesundheitsaktionen
  • Coaching in Kooperation mit professionellen Partnern
  • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
  • Stressmanagement
  • Medizinische Check-Ups
  • Beratung nach Mutterschutzgesetz
  • Hausärztliche Betreuung von Privatversicherten

Unternehmensberatung

  • Beratung von Gesundheitsprojekten
  • Analyse von Krankenkassenberichten und Krankenfehltagenquoten
  • Beratung zur Cooperate-Identity -Bildung im Unternehmen
  • Beratung zur Arbeitsplatzplanungen in Bauplanungs- und Bauausführungsphasen
  • Balintgruppen
  • Schlichtungsprozesse

Reisemedizin

Über den Arbeitsplatz hinaus steht die ganzheitliche Betrachtung im Vordergrund.

Reisemedizinische Beratung aller Länder

  • Durchführung von sämtlichen Impfungen
  • Beratung zur Malariaprophylaxe
  • Reiseapotheke
  • Erkrankungen nach Tropenaufenthalt
  • Coaching in Kooperation mit professionellen Partnern
  • Arbeitsaufenthalt im Ausland mit bes. klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ( G35)
    • Viele Unternehmen wissen nicht, dass bei beruflich Reisenden mit „Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen“ regelmäßige Pflichtvorsorge durchzuführen ist. In einer Beratung werden nicht nur reisemedizinische Aspekte beleuchtet, sondern auch rechtliche im Sinne der Arbeitgeberführsorgepflicht.

Unternehmensberatung

  • Beratung von Gesundheitsprojekten
  • Analyse von Krankenkassenberichten und Krankenfehltagenquoten
  • Beratung zur Cooperate-Identity -Bildung im Unternehmen
  • Beratung zur Arbeitsplatzplanungen in Bauplanungs- und Bauausführungsphasen
  • Balintgruppen
  • Schlichtungsprozesse

Strahlenschutzuntersuchung

Mitarbeiter die in Kontrollbereichen arbeiten oder Umgang mit radioaktiven Stoffen haben, müssen sich ggf. einer Strahlenschutzuntersuchung unterziehen.

Dies betrifft vor allem Mitarbeiter:

  • in Krankenhäuser oder Praxen im Umgang mit strahlenden Quellen
  • mit Tätigkeiten der zerstörungsfreien Materialprüfung
  • im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
  • Erkrankungen nach Tropenaufenthalt
  • in wissenschaftlichen oder kommerziellen arbeitenden atomaren Anlagen

Die Strahlenschutzverordnung nach § 60 bzw. Röntgenverordnung nach § 37 verpflichtet alle beruflich strahlenexponierte Personen sich regelmäßig vom ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen. Dabei müssen sich strahlenexponierte Personen sich untersuchen lassen und haben somit eine Duldungspflicht. Ohne diese Untersuchung dürfen Sie die Tätigkeit nicht aufnehmen(§ 111(4) StrlSchV / § 37(6) RöV).

Alles aus einer Hand
Alles aus einer Hand

Wichtige rechtliche Grundlagen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

legt fest, dass der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Umsetzung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie zur Beratung zu bestellen hat.

Mehr erfahren

DGUV Vorschrift 2

bestimmt Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Pflichten zu treffen hat.

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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

verpflichtet alle Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

regelt im Detail, bei welchen Gefährdungen arbeitsmedizinische Vorsorgen durchzuführen oder anzubieten sind.

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Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen

befassen sich mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und sind ergänzend zu den staatlichen Richtlinien.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

legt fest, dass der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Umsetzung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie zur Beratung zu bestellen hat.

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DGUV Vorschrift 2

bestimmt Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Pflichten zu treffen hat.

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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

verpflichtet alle Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

regelt im Detail, bei welchen Gefährdungen arbeitsmedizinische Vorsorgen durchzuführen oder anzubieten sind.

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Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen

befassen sich mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und sind ergänzend zu den staatlichen Richtlinien.

Alles aus einer Hand
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Über uns

Dr. Schmidt-Schönberg

Die A-Arbeitsmedizin hat ihren Sitz in Berlin Mitte. Mit jahrelanger Markterfahrung betreuen wir Unternehmen und Organisationen bei der betrieblichen Arbeitsmedizin. Unser Team zeichnet sich durch hohe Kompetenz im Bereich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge und der gesetzlichen Vorgaben aus. Als externer Beratungspartner betreuen wir unsere Kunden vor Ort und aus der Ferne bei der Gestaltung eines guten und gesunden Arbeitsfeldes. Hierbei liegt uns vor allem Ihr Unternehmen und Ihr wertvollstes Gut – Ihre Mitarbeiter – am Herzen.

Besonderes Augenmerk legen wir bei den Branchen auf die jeweiligen unterschiedlichen Anforderungen jedes einzelnen Unternehmens. Dabei gleicht kein Unternehmen dem anderen. Individuelle Konzepte und Anwendungen spielen für uns eine große Rolle.

Stück für Stück entwicklen wir über eine lange, vertrauensvolle Beziehung mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern Wege für mehr Gesundheit, bessere Arbeitsabläufe, der einen Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter im gleichen Maße bietet. Hierbei sind Kontinuität und Zuverlässigkeit einer der Grundpfeiler für eine gute Zusammenarbeit.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, unter anderem mit klinisch erfahrenden Ärzte und langjährige Tätigkeit in der Arbeitsmedizin, bieten wir ein fundiertes Wissen sowohl in der klassischen Medizin als auch in der Arbeitsmedizin. Somit bieten wir Ihnen nicht nur Betriebsmedizin, sondern Arbeitsmedizin auf hohem Niveau.

Praxis

Dr. Schmidt-Schönberg

Unsere neuen Praxisräume befindet sich in der Schwartzkopffstraße 3, 10115 Berlin-Mitte. Dort finden unsere Vorsorgen und Untersuchungen sowie die Weiterbildungen statt. Die Praxis befindet sich in der unmittelbaren Nähe (3 Gehminuten) der U-Bahnstation Schwartzkopffstraße (Linie U6).

Grundsätzlich richten sich die Öffnungszeiten vor Ort nach den Terminvereinbarungen. Bitte vereinbaren Sie deshalb im Vorfeld einen Termin bei uns.

Häufig gefragt

Der Arbeitsmediziner/Betriebsarzt ist für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter da. Er berät und begleitet Sie in allen Fragen der Arbeitsmedizin und unterstützt Sie bei Ihrem Arbeitsschutz in Betrieb.

Der Arbeitsmediziner hat eine 5-jährige Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin durchlaufen. Der Betriebsarzt besitzt eine Zusatzbezeichnung, die nach Erwerb eines patientengebundenen Facharztes nach mindestens 9- 24 monatiger Weiterbildung verliehen wird.

Ja, selbstverständlich! Wie jeder Arzt, so ist auch der Arbeitsmediziner und Betriebsarzt ist dieser an die gesetzlich vorgegebene ärztlicher Schweigepflicht gebunden. Medizinische Daten der Mitarbeiter werden nicht an das Unternehmen weitergegeben. Medizinische Aufzeichnungen werden außerhalb des Unternehmens aufbewahrt.

Der Arbeitsmediziner/Betriebsarzt ist für die gesundheitlichen Belange des Unternehmens da. Er berät einerseits die Geschäftsführung in allen Belangen der staatlichen und gesetzlichen Vorschriften und führt Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen durch, andererseits ist er für die Mitarbeiter da. Er berät die Mitarbeiter vor allem in allen arbeitsbezogenen medizinischen Belangen sowie darüber hinaus.

Die DGUV legt fest, dass der Unternehmer Arbeitsmediziner/Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie für Beratung des Unternehmens zu bestellen hat.

Das Unternehmen vereinbart auf der Berechnungsgrundlage der DGUV V2 vertraglich vereinbarte Leistungen, die der Arbeitsmediziner über das Jahr hinweg erbringt. Diese beinhalten:

  • beratende Tätigkeit für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
  • Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung).
  • Beratung und Untersuchung der Mitarbeiter zu allen vorbeugenden wie auch zu chronischen Krankheitsbildern in Bezug auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit.
  • Begehungen und Beurteilungen im Rahmen des Arbeitsschutzes z.B. PSA
  • Zusätzliche Leistungen wie Seminare und Vorträge

Die benötigte Stundenanzahl errechnet sich auf der Berechnungsgrundlage der DGUV V2 für den Bereich Arbeitsmedizin. Hierbei werden Mitarbeiterzahl, Wirtschaftszweigkategorie sowie die Branche des Unternehmens herangezogen. Bei der nicht ganz so einfachen Berechnung helfen wir Ihnen jedoch gerne

Das kann Pauschal nicht gesagt werden. Die Vorsorgen werden individuell für Ihr Unternehmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze bestimmt. Die Eignungsuntersuchungen werden zusammen mit dem Unternehmen vereinbart und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben.

Es gibt Angebot-, Pflicht- und Wunschvorsorgen.
Angebotsvorsorgen werden dem Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten. Welche Tätigkeiten das sind, richtet sich nach der Arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV).
Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber auf der Basis von bestimmten Gefährdungen gemäß der ArbMedVV zu veranlassen. Der Mitarbeiter muss von Gesetzes wegen an dieser Vorsorge teilnehmen und darf erst die Tätigkeit nach Teilnahme an dieser aufnehmen.
Wunschvorsorgen sind auf Wunsch des Beschäftigten im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV) zu gewähren. Hierbei werden diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit arbeiten Hand in Hand. Zusammen werden Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und Arbeitssicherheitsausschusssitzungen durchgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt des Arbeitsmediziners auf der Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sowie der Beratung des Unternehmens im Rahmen des Gesundheitsmanagements. Währenddessen kümmert sich die Arbeitssicherheit auf die technischen Herausforderungen und deren Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz.

Der Arbeitsmediziner arbeitet selbstverständlich eng mit den Berufsgenossenschaften zusammen, sodass Ihr Unternehmen allen Ansprüchen der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen erfüllt.

Wir sind bundesweit für Sie tätig. Wir haben ein großes Kooperationsnetzwerk mit vielen selbstständigen Arbeitsmedizinern in den entsprechenden Regionen Deutschlands. Wir Arbeitsmediziner im Netzwerk kennen uns alle persönlich und legen alle Wert auf den gleichen hohen Qualitätsanspruch sowie die gleichen Qualitätsstandards. Wo immer sich Ihre Unternehmen in Deutschland befinden, Sie bleiben immer gleich gut betreut.

Kontakt

A-Arbeitsmedizin

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