Facharzt für Arbeitsmedizin
Im Fokus stehen Sie und Ihre Beschäftigten
Ihr Partner für Arbeitsmedizin, Reisemedizin, Flugmedizin und Strahlenschutzuntersuchung
in Berlin Brandenburg
Arbeitsmedizin
Als Facharzt für Arbeitsmedizin berate ich Ihr Unternehmen kompetent und allumfassend in Fragen der Prävention, arbeitsmedizinischen Beratung und Gesundheitsförderung!
Dies beinhaltet:
Beratung
Über den Arbeitsplatz hinaus steht die ganzheitliche Betrachtung im Vordergrund.
Arbeitsmedizinische Beratungen
- Suchtthemen im Betrieb
- Führungskräfteberatung
- Work-Life-Balance Themen
- Gesundheitsaktionen
- Coaching in Kooperation mit professionellen Partnern
- Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
- Stressmanagement
- Medizinische Check-Ups
- Beratung nach Mutterschutzgesetz
- Hausärztliche Betreuung von Privatversicherten
Unternehmensberatung
- Beratung von Gesundheitsprojekten
- Analyse von Krankenkassenberichten und Krankenfehltagenquoten
- Beratung zur Cooperate-Identity -Bildung im Unternehmen
- Beratung zur Arbeitsplatzplanungen in Bauplanungs- und Bauausführungsphasen
- Balintgruppen
- Schlichtungsprozesse
Reisemedizin
Über den Arbeitsplatz hinaus steht die ganzheitliche Betrachtung im Vordergrund.
Reisemedizinische Beratung aller Länder
- Durchführung von sämtlichen Impfungen
- Beratung zur Malariaprophylaxe
- Reiseapotheke
- Erkrankungen nach Tropenaufenthalt
- Coaching in Kooperation mit professionellen Partnern
- Arbeitsaufenthalt im Ausland mit bes. klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ( G35)
- Viele Unternehmen wissen nicht, dass bei beruflich Reisenden mit „Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen“ regelmäßige Pflichtvorsorge durchzuführen ist. In einer Beratung werden nicht nur reisemedizinische Aspekte beleuchtet, sondern auch rechtliche im Sinne der Arbeitgeberführsorgepflicht.
Unternehmensberatung
- Beratung von Gesundheitsprojekten
- Analyse von Krankenkassenberichten und Krankenfehltagenquoten
- Beratung zur Cooperate-Identity -Bildung im Unternehmen
- Beratung zur Arbeitsplatzplanungen in Bauplanungs- und Bauausführungsphasen
- Balintgruppen
- Schlichtungsprozesse
Strahlenschutzuntersuchung
Mitarbeiter, die in Kontrollbereichen arbeiten oder Umgang mit radioaktiven Stoffen haben, müssen sich ggf. einer Strahlenschutzuntersuchung unterziehen.
Dies betrifft vor allem Mitarbeiter:
- in Krankenhäuser oder Praxen im Umgang mit strahlenden Quellen
- mit Tätigkeiten der zerstörungsfreien Materialprüfung
- im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
- Erkrankungen nach Tropenaufenthalt
- in wissenschaftlichen oder kommerziellen arbeitenden atomaren Anlagen
Die Strahlenschutzverordnung nach § 60 bzw. Röntgenverordnung nach § 37 verpflichtet alle beruflich strahlenexponierte Personen sich regelmäßig vom ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen. Dabei müssen sich strahlenexponierte Personen sich untersuchen lassen und haben somit eine Duldungspflicht. Ohne diese Untersuchung dürfen Sie die Tätigkeit nicht aufnehmen(§ 111(4) StrlSchV / § 37(6) RöV).
Alles aus einer Hand
Gesund betreut, gesund geblieben!
Über uns
Die A-Arbeitsmedizin hat ihren Sitz in Berlin Mitte. Mit jahrelanger Markterfahrung betreuen wir Unternehmen und Organisationen bei der betrieblichen Arbeitsmedizin. Unser Team zeichnet sich durch hohe Kompetenz im Bereich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge und der gesetzlichen Vorgaben aus. Als externer Beratungspartner betreuen wir unsere Kunden vor Ort und aus der Ferne bei der Gestaltung eines guten und gesunden Arbeitsfeldes. Hierbei liegt uns vor allem Ihr Unternehmen und Ihr wertvollstes Gut – Ihre Mitarbeiter – am Herzen.
Besonderes Augenmerk legen wir bei den Branchen auf die jeweiligen unterschiedlichen Anforderungen jedes einzelnen Unternehmens. Dabei gleicht kein Unternehmen dem anderen. Individuelle Konzepte und Anwendungen spielen für uns eine große Rolle.
Stück für Stück entwicklen wir über eine lange, vertrauensvolle Beziehung mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern Wege für mehr Gesundheit, bessere Arbeitsabläufe, der einen Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter im gleichen Maße bietet. Hierbei sind Kontinuität und Zuverlässigkeit einer der Grundpfeiler für eine gute Zusammenarbeit.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, unter anderem mit klinisch erfahrenden Ärzte und langjährige Tätigkeit in der Arbeitsmedizin, bieten wir ein fundiertes Wissen sowohl in der klassischen Medizin als auch in der Arbeitsmedizin. Somit bieten wir Ihnen nicht nur Betriebsmedizin, sondern Arbeitsmedizin auf hohem Niveau.
Sprechen Sie uns an
Dr. Schmidt-Schönberg
Nutzen Sie die telefonische Erstberatung
Weil wir für Sie da sind
Interesse geweckt?
Zögern Sie nicht, den nächsten Schritt zu machen!
Leistungen ansehen
Wir bieten eine Vielzahl von Leistungen. Machen Sie sich gerne ein Bild davon.
Eine Investition in Ihr Team
Für eine produktivere Zukunft
Praxis
Unsere neuen Praxisräume befinden sich in der
Schwartzkopffstraße 3
10115 Berlin-Mitte.
Dort finden unsere Vorsorgen und Untersuchungen sowie die Weiterbildungen statt. Die Praxis befindet sich in der unmittelbaren Nähe (3 Gehminuten) der U-Bahnstation Schwartzkopffstraße (Linie U6).
Grundsätzlich richten sich die Öffnungszeiten vor Ort nach den Terminvereinbarungen. Bitte vereinbaren Sie deshalb im Vorfeld einen Termin bei uns.
FAQ
Sie haben Fragen zur Arbeitsmedizin und den Leistungen unserer Praxis? Hier finden Sie Antworten! Unser FAQ-Bereich bietet Ihnen umfassende Informationen zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen, präventiven Gesundheitsmaßnahmen und der Implementierung von Gesundheitsprogrammen in Ihrem Unternehmen.
Erfahren Sie, wie Sie durch gezielte arbeitsmedizinische Betreuung die Gesundheit und Produktivität Ihrer Belegschaft nachhaltig fördern können.
Wozu benötige ich einen Arbeitsmediziner/Betriebsarzt?
Der Arbeitsmediziner/Betriebsarzt ist für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter da. Er berät und begleitet Sie in allen Fragen der Arbeitsmedizin und unterstützt Sie bei Ihrem Arbeitsschutz in Betrieb.
Welche Qualifikation hat der Arbeitsmediziner und welche der Betriebsarzt?
Der Arbeitsmediziner hat eine 5-jährige Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin durchlaufen. Der Betriebsarzt besitzt eine Zusatzbezeichnung, die nach Erwerb eines patientengebundenen Facharztes nach mindestens 9- 24 monatiger Weiterbildung verliehen wird.
Muss der Arbeitsmediziner sich an die ärztliche Schweigepflicht halten?
Ja, selbstverständlich! Wie jeder Arzt, so ist auch der Arbeitsmediziner und Betriebsarzt ist dieser an die gesetzlich vorgegebene ärztlicher Schweigepflicht gebunden. Medizinische Daten der Mitarbeiter werden nicht an das Unternehmen weitergegeben. Medizinische Aufzeichnungen werden außerhalb des Unternehmens aufbewahrt.
Was macht der Arbeitsmediziner alles im Unternehmen?
Der Arbeitsmediziner/Betriebsarzt ist für die gesundheitlichen Belange des Unternehmens da. Er berät einerseits die Geschäftsführung in allen Belangen der staatlichen und gesetzlichen Vorschriften und führt Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen durch, andererseits ist er für die Mitarbeiter da. Er berät die Mitarbeiter vor allem in allen arbeitsbezogenen medizinischen Belangen sowie darüber hinaus.
Wie viele Stunden müssen veranschlagt werden?
Wie sieht die Betreuung aus?
Das Unternehmen vereinbart auf der Berechnungsgrundlage der DGUV V2 vertraglich vereinbarte Leistungen, die der Arbeitsmediziner über das Jahr hinweg erbringt. Diese beinhalten:
- beratende Tätigkeit für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
- Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung).
- Beratung und Untersuchung der Mitarbeiter zu allen vorbeugenden wie auch zu chronischen Krankheitsbildern in Bezug auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit.
- Begehungen und Beurteilungen im Rahmen des Arbeitsschutzes z.B. PSA
- Zusätzliche Leistungen wie Seminare und Vorträge
Auf welchen Gebieten kann mich der Arbeitsmediziner sonst noch unterstützen? Wie viele Stunden müssen veranschlagt werden?
Die benötigte Stundenanzahl errechnet sich auf der Berechnungsgrundlage der DGUV V2 für den Bereich Arbeitsmedizin. Hierbei werden Mitarbeiterzahl, Wirtschaftszweigkategorie sowie die Branche des Unternehmens herangezogen. Bei der nicht ganz so einfachen Berechnung helfen wir Ihnen jedoch gerne.
Welche Vorsorgen/Untersuchungen muss ich für mein Unternehmen durchführen lassen?
Das kann Pauschal nicht gesagt werden. Die Vorsorgen werden individuell für Ihr Unternehmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze bestimmt. Die Eignungsuntersuchungen werden zusammen mit dem Unternehmen vereinbart und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben.
Welche Arten von Vorsorge gibt es?
Es gibt Angebot-, Pflicht- und Wunschvorsorgen.
Angebotsvorsorgen werden dem Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten. Welche Tätigkeiten das sind, richtet sich nach der Arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV).
Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber auf der Basis von bestimmten Gefährdungen gemäß der ArbMedVV zu veranlassen. Der Mitarbeiter muss von Gesetzes wegen an dieser Vorsorge teilnehmen und darf erst die Tätigkeit nach Teilnahme an dieser aufnehmen.
Wunschvorsorgen sind auf Wunsch des Beschäftigten im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV) zu gewähren. Hierbei werden diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit?
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit arbeiten Hand in Hand. Zusammen werden Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und Arbeitssicherheitsausschusssitzungen durchgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt des Arbeitsmediziners auf der Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sowie der Beratung des Unternehmens im Rahmen des Gesundheitsmanagements. Währenddessen kümmert sich die Arbeitssicherheit auf die technischen Herausforderungen und deren Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz.
Kooperiert der Betriebsarzt mit unserer Berufsgenossenschaft?
Der Arbeitsmediziner arbeitet selbstverständlich eng mit den Berufsgenossenschaften zusammen, sodass Ihr Unternehmen allen Ansprüchen der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen erfüllt.
In welchen Regionen sind wir tätig?
Wir sind bundesweit für Sie tätig. Wir haben ein großes Kooperationsnetzwerk mit vielen selbstständigen Arbeitsmedizinern in den entsprechenden Regionen Deutschlands. Wir Arbeitsmediziner im Netzwerk kennen uns alle persönlich und legen alle Wert auf den gleichen hohen Qualitätsanspruch sowie die gleichen Qualitätsstandards. Wo immer sich Ihre Unternehmen in Deutschland befinden, Sie bleiben immer gleich gut betreut.
Nicht gefunden, wonach Sie suchen?
Falls Ihre Fragen in unserem FAQ-Bereich nicht beantwortet wurden, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Unsere Fachpraxis für Arbeitsmedizin steht Ihnen gerne zur Verfügung, um spezifische Anliegen zu besprechen oder individuelle Beratungen anzubieten. Wir sind hier, um Sie und Ihr Unternehmen bei der Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeiter zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder eine individuelle Beratung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Team zu unterstützen!